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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bandcamp GmbH 
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§1 Vertragsabschluss

  1. Der Vertrag kommt mit beidseitiger Unterzeichnung der Vertragspartner (Mitglied und Band-Camp GmbH, nachfolgend Gym genannt) zustande.

  2. Änderungen vertragsrelevanter Daten (Name, Anschrift, Bankverbindung etc.) hat das Mitglied dem Gym unverzüglich mitzuteilen.

 

§2 Leistungsumfang

  1. Das Mitglied ist während der offiziellen Öffnungszeiten zur Inanspruchnahme der im Rahmen der Mitgliedschaft festgelegten Leistungen berechtigt. 

  2. Die Trainingszeiten richten sich nach dem Trainingsplan. Eine Änderung der Trainingstage/-zeiten oder -inhalte bleibt dem Gym vorbehalten. 

  3. Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar.

 

§3 Laufzeit, Vertragsverlängerung, Kündigung und Vertragspause

  1. Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit von 1, 12 oder 24 Monaten. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn. Dies gilt auch dann, wenn dem Mitglied eine Vorabnutzung gewährt wird.

  2. Der Mitgliedschaftsvertrag verlängert sich automatisch um die ursprünglich gewählte Laufzeit, jedoch maximal um 12 Monate, wenn dieser nicht unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat vor dem jeweiligen Beendigungszeitpunkt gekündigt wird. Das verlängerte Vertragsverhältnis ist mit einer Frist von einem Monat jederzeit schriftlich kündbar. 

  3. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang der Kündigungserklärung unter Abgabe des Namens sowie der Anschrift beim Gym maßgeblich. Die Kündigung ist gegenüber der Band-Camp GmbH.

  4. Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einverständnis in begründeten Einzelfällen (z.B. Verletzung, Schwangerschaft, Auslandssemester o.Ä.) für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitpunkt, jedoch stets für volle Kalendermonate pausiert werden. Hierfür ist die Vorlage eines entsprechenden Nachweises (ärztliches Attest, Bescheinigung der Hochschule etc.) vor Beginn der Unterbrechung erforderlich. Die Vertragspause isst mindestens 10 Werktage vor Beginn dieser bekannt zu geben. Ein Anspruch auf nachträgliche Rückerstattung von Mitgliedsbeiträgen bei verspäteter Mitteilung besteht nicht.

  5. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um die pausierte Zeit.

  6. Ein außerordentliches Kündigungsrecht auf Grundlage gesetzlicher Vorschriften bleibt hiervon unberührt.

 

§4 Mitgliedsbeiträge

  1. Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat fällig. 

  2. Der Mitgliedsbeitrag wird per SEPA-Mandat erhoben, sofern nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart wurde. Ist eine Abbuchung aufgrund fehlender Kontodeckung zum Zeitpunkt der Buchung nicht möglich, sind dadurch für das Gym entstehende Kosten (Rücklastschriftgebühren) vom Mitglied bzw. dem Zahlungspflichtigen zu tragen.

  3. Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung des Betrages, der den geschuldeten Mitgliedschaftsbeiträgen für zwei Monate entspricht, in Verzug, ist das Gym berechtigt, die gesamten Beiträge bis zum Ende der Laufzeit fällig zu stellen. Anderweitige Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleiben unberührt. Das Gym behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurde. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung an. 

  4. Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen das Gym aufrechnen. 

  5. Wird ein ermäßigter Mitgliedsbeitrag im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums gewährt, ist der Ausbildungsnachweis innerhalb von 20 Tagen nach Vertragsbeginn vorzulegen. Andernfalls erhöht sich der vereinbarte Mitgliedsbeitrag auf den regulär gültigen Tarif. Eine rückwirkende Berücksichtigung ist nicht möglich.

  6. Im Alter von 10 Jahren und 16 Jahren finden automatische Beitragsanpassungen statt. Eine Beitragsanpassung erfolgt unter Berücksichtigung der abgeschlossenen Laufzeit sowie des abgeschlossenen Paketes. 

 

§5 Sicherheit und Haftung

  1. Das Gym ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung aufzustellen. Das anwesende Lehrpersonal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes der Gyms, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen, welchen Folge zu leisten ist. Verstößt das Mitglied wiederholt und trotz Abmahnung gegen die Pflichten der Mitgliedschaft, verhält sich grob unsportlich und/oder gefährdet andere Mitglieder, ist das Gym berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

  2. Das Gym haftet dem Mitglied gegenüber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie im Falle der schuldhaften Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch leichte Fahrlässigkeit, ist die Haftung des Gyms auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle einer schuldhaften Verletzung des Körpers, des Lebens und der Gesundheit.

  3. Weder die beschäftigten Trainer, noch die Band-Camp GmbH selbst, übernehmen Haftungen für Verletzungen, Sachbeschädigungen und Diebstahl, die sich vor, während oder nach dem Training ereignen.

 

§6 Betriebsbedingte Schließungen/höhere Gewalt

  1. Kurzfristige und betriebsbedingte Schließungen befreien das Mitglied nicht von der monatlichen Beitragszahlung. Wird es der Band-Camp GmbH aus Gründen höherer Gewald unmöglich, bestimmte Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadenersatz und Ersatzstunden.

 

§7 Sonstiges

  1. Das Gym ist berechtigt, diese AGBs mit Ausnahme der wesentlichen Vertragspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies erforderlich ist (z.B. Gesetzesänderung). Das Gym wird das Mitglied schriftlich oder per E-Mail über die Änderungen informieren und Gelegenheit geben, diesen bis zum Inkrafttreten der neuen AGB in Textform zu widersprechen. Die Änderungen werden bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam. 

  2. Das Gym nimmt nicht an einem Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherschilderungsstelle gemäß Verbracherstreitbeteiligungsgesetz (VSBG) teil. 

  3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt sich die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrigen Bestimmungen unberührt.

  4. Die Band-Camp GmbH behält sich vor, einmal jährlich Betriebsferien einzurichten. Diese müssen in einem Vorlauf von zwei Monaten bekannt gegeben werden.

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